SEPA-VoP
SEPA- Änderunge 2025: Das ändert sich ab Oktober 2025 – VoP in mesonic WinLine
Ab dem 9. Oktober 2025 tritt im europäischen Zahlungsraum eine entscheidende Neuerung in Kraft: das Verfahren „Verification of Payee“ (VoP). Für alle Unternehmen, die mit dem SEPA-Zahlungsverkehr arbeiten und auf mesonic WinLine setzen, ist es wichtig, die kommenden Änderungen zu kennen und optimal vorbereitet zu sein.


Was ist Verification of Payee (VoP)?
VoP steht für die Empfängerverifizierung bei SEPA-Zahlungen. Künftig prüfen Banken bei jeder SEPA-Überweisung und SEPA-Echtzeitüberweisung, ob der angegebene Empfängername exakt zur IBAN passt. Ziel ist es, Fehlüberweisungen und Betrugsversuche zu verhindern. Diese Regelung gilt für alle Zahlungen innerhalb des SEPA-Raums – Auslandszahlungen sind bis Ende 2026 noch ausgenommen.
So funktioniert das neue VoP-Verfahren
- Zahlungsauftrag einreichen: Sie übermitteln wie gewohnt Ihren SEPA-Zahlungsauftrag mit digitaler Unterschrift an Ihre Bank.
- Abgleich durch die Bank: Die Bank gleicht den Empfängernamen mit der IBAN beim Empfängerinstitut ab.
- Ergebnis-Rückmeldung: Sie erhalten eine Rückmeldung mit einem von vier möglichen Ergebnissen:
- Match: Name und IBAN stimmen überein – die Zahlung wird ausgeführt.
- Close Match: Kleine Abweichungen, z. B. „Meyer“ statt „Meier“. Sie müssen Ihre Daten prüfen, gegebenenfalls korrigieren und den Auftrag erneut senden.
- No Match: Name und IBAN passen nicht zusammen. Hier ist Rücksprache mit dem Empfänger notwendig.
- No Check: Die Prüfung konnte technisch nicht durchgeführt werden.
Zu jedem Auftrag erhalten Sie ein Prüfprotokoll, das Sie über das Ergebnis informiert und das weitere Vorgehen vorgibt.
Anpassungen in mesonic WinLine
mesonic stellt sicher, dass alle notwendigen Programmänderungen für das VoP-Verfahren rechtzeitig in WinLine bereitstehen. So können Sie auch nach dem 9. Oktober 2025 Ihre SEPA-Zahlungen sicher und gesetzeskonform abwickeln.
Als EMIG-Kunde profitieren Sie davon, immer auf dem aktuellen Stand zu sein – ohne zusätzlichen Aufwand.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Kontoinhabernamen prüfen: Achten Sie darauf, dass der Kontoinhabername auf Ihren Rechnungen exakt so angegeben ist, wie er bei Ihrer Bank hinterlegt ist.
- Zahlungsdaten Ihrer Kreditoren kontrollieren: Überprüfen Sie, ob die Namen Ihrer Geschäftspartner korrekt zur jeweiligen IBAN passen.
Diese Maßnahmen helfen Ihnen, unnötige Rückfragen und Zahlungsprobleme zu vermeiden.
Mit mesonic und EMIG bestens vorbereitet
Die Einführung von VoP im SEPA-Zahlungsverkehr ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit und Transparenz. Mit mesonic WinLine und EMIG sind Sie optimal auf die neuen Anforderungen vorbereitet. Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um SEPA, VoP und die Anpassungen in Ihrer mesonic-Software.
Sie haben Fragen zur Umstellung oder benötigen Unterstützung? Kontaktieren Sie uns – Ihr EMIG-Team ist für Sie da!